Der perfekte Arbeitsplatz

Einer RTL-Studie zufolge verbringen wir im Durchschnitt acht Jahre unsere Lebens (bei einem angenommenen Alter von 80 Jahren) am Arbeitsplatz. Das sind immerhin 10% der Lebenszeit. Diese 10% sollten dann natürlich möglichst effizient genutzt werden, das erwartet der Arbeitgeber. Auf der anderen Seite will man sich in dieser Zeit auch wohlfühlen, sonst kann man ja keine Leistung bringen. Effizient arbeiten und zugleich wohlfühlen – das wäre der perfekte Arbeitsplatz.
Wie der Arbeitsplatz in Deutschland mindestens aussehen muss, das schreiben etliche Gesetze vor.
Hierzu zählen unter anderem folgende Gesetze und Verordnungen:
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
vom 15. Januar 1972. Zu Arbeitsplatzgestaltung und Mitbestimmung über den Arbeitsplatzsiehe §90 und §91.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/
Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 6 c des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3843)
http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbschg.html
Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. l S. 1841)
http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbstaettv.html
Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV). Vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841)
http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/bildscharbv.html
DIN EN ISO 9241-5:1999-08
Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten – Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung (ISO 9241-5:1998); Deutsche Fassung EN ISO 9241-5:1999
http://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-9241-5/20125666
Arbeitssicherheitsgesetz
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), zuletzt geändert durch Artikel 6d des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3843)
http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/asig.html
Unfallverhütungsvorschriften
Hier erhalten Sie Informationen zu Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
http://www.pr-o.info/bc/asd/0_struktur/bgv/bgv.htm
In diesen Vorschriften wird z.B. geregelt, wie viel Licht der Arbeitsplatz haben muss, wie viel Raum der Arbeitnehmer zur Verfügung haben sollte, wie laut und warm/kalt es maximal sein darf, wie der Bildschirmarbeitsplatz ausgestattet sein muss usw. Wir verzichten hier bewusst auf Details.
Vielmehr geht es bei der Gestaltung des perfekten Arbeitsplatzes nicht nur um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Normen, die eigentlich nur zur Erhaltung der Gesundheit des Arbeitnehmers dienen und die Grundqualität der Arbeitsumgebung sichern sollen. Es geht um die individuelle Ausgestaltung und Organisation des Arbeitsplatzes.
Natürlich kann man seinen Wunscharbeitsplatz nicht so gestalten wie sein eigenes Wohnzimmer. Rahmenbedingen sind schon da, vor allem, wenn der Arbeitsplatz in einem öffentlich zugänglichen Bereich liegt. Aber persönliche Bilder, Blumen oder andere Accessoires sind nach Rücksprache mit dem Chef immer möglich.
Da es bei uns im Blog aber um Effizienz am Arbeitsplatz geht – was durchaus mit dem Wohlfühlfaktor zusammenhängt – wollen wir eher auf ein anderes Thema hinaus. Es gibt heute Konzepte, die ein effizientes Arbeiten fördern.
Sie kennen sicher Sprüche wie „Ordnung ist das halbe Leben, die andere Hälfte sucht man“ oder „Ordnung ist für Dumme, das Genie beherrscht das Chaos“. Sicher sind bei solchen Sprüchen auf Wahrheiten für den einen oder anderen vorhanden. Doch generell ist wissenschaftlich belegt, dass Ordnung, Sauberkeit und Systematik am Arbeitsplatz effizienter macht. Wer systematisch arbeitet, seine Ablagen im Griff hat und weiß, wo er was findet, arbeitet schneller und muss andere mit ständigem Fragen nicht ablenken.
Wie in vielen Dingen der Arbeitsorganisation haben auch hier die Japaner mit ihrem 5S-Prinzip eine gute Vorlage geliefert.
Die 5S sind die Anfangsbuchstaben „S“ der japanischen Bezeichnungen Seiri, Seiton, Seiso Seiketsu und Shitsuke (vgl. Wikipedia). Sie werden im Deutschen oft mit Sortieren, Systematisieren, Säubern, Standardisieren und Selbstdiziplin übersetzt.
Es geht im Grunde darum, den Arbeitsplatz ordentlich und sauber zu halten, zu systematisieren und diese Systematik und Sauberkeit auch beizubehalten. Das 5S kommt ursprünglich aus dem Industriebereich, lässt sich aber wunderbar auf den Schreibtisch übertragen.
Entrümpeln Sie also mal ordentlich, legen Sie Ordner, Hefter und andere Systematiken an und legen Sie die behaltenen Dinge dort ab. Oberste Maxime: Alles hat seinen Platz und bei allem ist sofort erkennbar, was drinnen steckt. Damit erspart man sich selbst das lästige Suchen und anderen die Störungen durch das Herumfragen.
Beim Punkt Standardisieren können Sie sich eigene Checklisten oder Regeln anlegen, die Sie ab sofort einhalten wollen. Oftmals werden solche Regeln in Unternehmen in offiziellen Handbüchern oder Wikis hinterlegt und sind für alle Mitarbeiter gleich.
Uns würde natürlich interessieren, wie Sie persönlich Ihren Arbeitsplatz gestaltet haben, um effizient zu arbeiten. Gibt es eine bestimmte Methode, die Sie anwenden? Haben Sie ein eigenes Ordnungssystem entwickelt? Nutzen Sie ein Wiki? Wir freuen uns auf Ihre Meinungen und Kommentare.
Die Liste der Gesetze und Vorschriften ist aus infoquelle.de entnommen.
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